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Soziales

Die Pauschalierung der Sozialhlfe wurde Ende der Neunzigerjahre eingeführt. Da war von einer „neuen Entscheidungsfreiheit“ die Rede. In Wahrheit aber soll lediglich Geld eingespart werden, und zwar nicht zu knapp. Jetzt hatten die Sachbearbeiter auf den Sozialämtern endlich eine Ausrede: „Ja, das müssen Sie ansparen.“ Ob das rein rechnerisch geht, interessiert nicht.

Ich erinnere mich noch, wie mir 1995 das Vorderrad meines Fahrrads geklaut wurde. Ich ging daraufhin zum Sozialamt in Stuttgart-Möhringen, bekam aber kein Geld für ein neues Vorderrad.

Habe dem Sozialamt in Esslingen am Neckar eine letzte Email geschrieben, in der ich um Beihilfe zu einem geplanten Zahnersatz – zwei Kronen – gebeten habe. Das Ganze würde mich € 900,- kosten. Woher ich die nehme, weiß ich noch nicht.

Nehme an, daß das Sozialamt sich wieder drückt. Dabei heißt es in § 55 SGB V:

„(1) Versicherte haben nach den Vorgaben in den Sätzen 2 bis 7 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) in den Fällen, in denen eine zahnprothetische Versorgung notwendig ist und die geplante Versorgung einer Methode entspricht, die gemäß § 135 Abs. 1 anerkannt ist.“


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