Heute nachmittag

Dachte kurz, es würde regnen, aber es ist immer noch schwül. Habe mich beim dm-Markt als Warenverräumer beworben, wobei ich nicht weiß, ob ich mit 67 überhaupt noch Chancen habe. Aber: Wenn das je klappen würde, wäre ich endlich von der Grundsicherung weg.

Das Sozialamt hat mir gleich zwei Schreiben des Inhalts geschickt, ich solle meine beiden Widersprüche zurücknehmen. Ich habe mir das kurz überlegt, dann aber entschieden, die Widersprüche aufrecht zu erhalten, weil mir das Sozialamt einfach nicht vorrechen will, wie das ganz konkret gehen soll, die Sachen, die ich moniert hatte, vom Regelsatz1 zu bezahlen. Es heißt nur immer gebetsmühlenartig „Ja, das ist im Regelsatz drin“, Dabei, wie das jedoch konkret gehen soll, bleibt mir das Sozialamt die Antwort schuldig.

Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70 % 195,35 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76 % 54,92 €
Verkehr 8,97 % 50,49 €
Post und Telekommunikation 8,94 %  50,33 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,84b% 47,71 €
Bekleidung, Schuhe  8,30b% 46,71 € 
Andere Waren und Dienstleistungen 7,98b% 44,93 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09b%  34,28 €
Gesundheitspflege 3,82b% 21,48 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,61b% 14,70 €
Bildung 0,36b% 2,03 €
Summe 100 % 563 €

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Wie realitätsfern diese Tabelle ist, wird exemplarisch an den € 2,03 für Bildung deutlich. Das ist ein absolutes Armutszeugnis.

1 Wie ich gesehen habe, sind diese Zahlen noch von 2018. Für aktuelle Bedarfe – wie es im Amtsdeutsch so schön heißt – siehe die obige Tabelle.

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